Erstprüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600 – Prüfung vor Inbetriebnahme
Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600: Sicherheit von Anfang an
Erstprüfung elektrischer Anlagen
Sicherheit von Anfang an: Die Erstprüfung ist weit mehr als eine formale Abnahme. Sie ist der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis für die Sicherheit Ihrer neu errichteten, erweiterten oder geänderten Anlage.
1. Was ist die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600?
Die Norm DIN VDE 0100-600 regelt die Prüfung von Niederspannungsanlagen vor der ersten Inbetriebnahme. Ziel ist es, Montagefehler, Materialdefekte oder Planungsfehler aufzudecken, bevor Personen gefährdet werden.
| Merkmal | Erstprüfung (VDE 0100-600) | Wiederholungsprüfung (VDE 0105-100) |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Vor der ersten Inbetriebnahme | In regelmäßigen Abständen im Betrieb |
| Durchführung | Durch den Errichter/Installateur | Durch befähigte Elektrofachkraft |
2. Der dreistufige Prüfablauf
Wir dokumentieren für Sie rechtssicher in drei essenziellen Schritten:
A. Besichtigen (Die Sichtprüfung)
- Kontrolle auf äußerlich erkennbare Schäden.
- Abgleich mit Planungsunterlagen.
- Prüfung der Schutzgeräte (LS-Schalter, RCD/FI).
B. Erproben (Funktionstest)
- Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen.
- Funktionskontrolle von Not-Aus-Schaltern.
- Rechtsdrehfeld-Prüfung bei Drehstrom.
C. Messen (Messtechnischer Nachweis)
- Isolationswiderstand: Ausschluss von Kurz- und Erdschlüssen.
- Schleifenimpedanz: Rechtzeitiges Auslösen der Sicherungen.
- Niederohmigkeit: Durchgängigkeit des Schutzleitersystems.
3. Ihre Vorteile: Warum die Erstprüfung unverzichtbar ist
- Vermeidung von Haftungsrisiken: Ohne Erstprüfprotokoll droht Verlust des Versicherungsschutzes.
- Prävention von Personenschäden: Schutz vor elektrischen Schlägen.
- Kosteneffizienz: Mängelbehebung vor dem Regelspebetrieb spart teure Nachbesserungen.
- Basis für Gefährdungsbeurteilung: Festlegung der Intervalle für Wiederholungsprüfungen.
4. Unsere Expertise & Gesetzliche Prüfpflicht
Wir führen Prüfungen nach TRBS und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch. Sie erhalten eine „Geburtsurkunde“ Ihrer Anlage – ein gerichtsfestes Prüfprotokoll.
DGUV Vorschrift 3 Compliance
Unternehmen sind verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand sicherzustellen. Dies gilt bei:
- Inbetriebnahme & Wiederinbetriebnahme (nach Änderung/Instandsetzung)
- Einhaltung wiederkehrender Prüffristen
- Einhaltung der DIN VDE Normen
Umfassende Sichtprüfung & Normkonformität
Unsere Elektrofachkräfte prüfen gezielt auf:
- Personenschutz: Schutz gegen elektrischen Schlag.
- Brandschutz: Brandabschottungen und thermische Einflüsse.
- Anlagenauslegung: Strombelastbarkeit und Selektivität.
- Infrastruktur: Überspannungsschutz (SPD) und EMV-Maßnahmen.
- Kennzeichnung: Eindeutige Beschriftung von PE/N und Stromkreisen.
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